WinterfeldDesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von
Lisa Winter-Breitfeld
WinterfeldDesign
Heilmannstraße 3-7, Wohnung 6.OG
70190 Stuttgart

im Folgenden: Auftragnehmer

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1
Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung und Gestaltung von Webseiten und Onlineshops, die Entwicklung und Gestaltung von Print- und Grafikdesigns, Text- und Copywriting-Leistungen, die Gestaltung und Entwicklung von Marken- und Logokonzepten, die Entwicklung von Fashiondesigns (z. B. Alloverprints, Textildesigns, modische Bekleidung), die Konzeption und Umsetzung von Marketinginhalten sowie die Durchführung von Schulungen, Workshops und Trainings in den vorgenannten Bereichen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den individualvertraglich geschlossenen Vereinbarungen.

1.1.2
Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.1.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Tätigkeiten an Subunternehmer zu vergeben. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern ersichtlich ist, dass hierdurch berechtigte Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.

1.1.4
Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen deren Regelungen im Falle von Widersprüchen diesen AGB vor.

1.1.5
Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftragnehmer nur an, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1
Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Texte, Bilder oder sonstigen Materialien frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltende Rechtsnormen verstoßen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und rechtlich nicht befugt, eine rechtliche Prüfung der Inhalte vorzunehmen.

1.2.2
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Daten, Informationen und Zugänge vollständig und korrekt bereitzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen rechtlich zulässig sind.

1.2.3
Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen ist der Kunde für die Beschaffung des für die Leistungserbringung erforderlichen Materials verantwortlich. Erfolgt keine Bereitstellung, kann der Auftragnehmer nach eigener Wahl lizenzierte Stockmaterialien verwenden.

1.2.4
Sofern ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, wird dieser vor Beginn der Leistungserbringung geschlossen.

1.2.5
Für Verzögerungen aufgrund verspäteter Mitwirkung des Kunden haftet der Auftragnehmer nicht.

1.2.6
Zusatzaufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung kann dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

1.3 Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

1.3.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI-Tools) zur Erstellung von Inhalten (z. B. Text, Bild, Ton oder Video) einzusetzen. Sofern nicht

anders vereinbart, werden alle von einer KI generierten Inhalte nach deren Erstellung von einer natürlichen Person geprüft und bei Bedarf angepasst. Der Einsatz von KI-Tools erfolgt nicht, sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft. Will der Kunde, dass KI-Technologien für bestimmte Projekte oder Teile davon nicht eingesetzt werden, so hat er dies dem Auftragnehmer in Textform eigenständig mitzuteilen.

1.3.2
Der Auftragnehmer sichert zu, dass Inhalte, die ganz oder teilweise mit KI erstellt wurden, nicht die Rechte von Dritten verletzen. Sofern an Inhalten, die ganz oder teilweise mit Hilfe von KI erstellt wurden, ausschließliche Nutzungsrechte übertragen werden sollen, wird der Auftragnehmer dafür Sorge tragen, dass eine solche Nutzungsrechteübertragung möglich ist (z. B. indem die KI-generierten Werke so abgewandelt werden, dass Schöpfungshöhe und damit Urheberrechtschutz erreicht wird).

1.3.3
Eine separate Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten ist nur geschuldet, wenn und soweit die Kennzeichnung des Inhaltes gesetzlich vorgeschrieben ist oder sofern bereits zum Zeitpunkt der Leistungserbringung absehbar ist, dass eine Kennzeichnungspflicht in absehbarer Zeit gesetzlich vorgeschrieben sein wird (z. B. aufgrund von Regelungen in der KI-Verordnung). Gleiches gilt für Mitteilungen darüber, dass bestimmte Arbeitsergebnisse unter Zuhilfenahme künstlicher Intelligenz erstellt worden.


Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1
Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Erstellung von

neuen oder die Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend

„Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben

unberührt.

2.1.2
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B.

Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der

technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene

Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und

dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst

eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte

(gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos, Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender

Vereinbarungen vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der

Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit,

Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten),

Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der

Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots

durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4
Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese durch den ursprünglich

vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen

Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der

Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur

Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen

gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der

Webseite auffordern.

2.1.6
Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und

für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften) und/oder

Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete

(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in

keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.1.7
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins

und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann

geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe

von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger

Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –

nicht.

2.1.8
Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox

und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).

Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.1.9
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-,

verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des

Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop

geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und

den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.1.10
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem

Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der

Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden

Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind

ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und

Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische

Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem

Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten

zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1
Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender

Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend „Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines

Lasten- und Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach Maßgabe der

vorliegenden Ziffer.

2.2.2
Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B.

Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der

technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene

Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3
Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind zum einen

individualvertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes,

ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der Auftragnehmer wird die im

Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von

Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen. Sollte der Auftragnehmer

erkennen, dass sich die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen,

wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen entsprechenden Vorschlag

für eine Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen

Vorschlägen des Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen Zeitraums

schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem

Auftragnehmer verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen den Parteien

hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte Vertragsbestandteil.

2.2.4
Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein Pflichtenheft, das primär die fachlichtechnische

und/oder gestalterische Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach

Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor. Der Kunde ist

berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft zurückzuweisen und Änderungs- bzw.

Anpassungswünsche mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung der

Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten

Vorschlag des Auftragnehmers endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das

Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich – außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten.

Die im Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare und/oder

Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall angemessen zu vergüten bzw. zu

ersetzen.

2.2.5
Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort beschriebenen Leistungen als

zwischen den Parteien endgültig vereinbart. Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden

abgenommenen Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung zwischen den

Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft

beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine

Minderleistungen im Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen

Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und programmiert der

Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten Vorgaben.

2.2.6
Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit- und Arbeitsplan zur

Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der

Kunde nicht unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Kunden die fertige

Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten

Datenträger zu übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden vorgegebenen

Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des Uploads der fertigen Webseiten sind im

Übrigen Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7
Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass sämtliche vom Kunden zu stellenden und

für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder

Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden.

Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete

(notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in

keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.2.8
Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme der

Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde

vor der Abnahme oder im Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber dem

Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Fehler

fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds

bereitstellen.

2.2.9
Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder Einbindung von Plugins

und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten (z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann

geschuldet, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die Herausgabe

von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbüchern und sonstiger

Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen –

nicht.

2.2.10
Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox

und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).

Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

2.2.11
Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-,

verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des

Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop

geltenden wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und

den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.2.12
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem

Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der

Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden

Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind

ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und

Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische

Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem

Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten

zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1
Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem

Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend

„Wartungsverträge“). Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist

weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden

Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind

ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

2.3.2
Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene

Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende

Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

2.3.3
Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch

eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im

Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter „Haftung/Freistellung“ bleiben

hiervon unberührt.

2.3.4
Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch

die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender

Individualvereinbarungen insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der

Datenschutzerklärung.


Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Print- und Designverträge

3.1.1
Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden ist

grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B.

Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-

Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind

Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.

3.1.2
Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Auftragnehmer und

dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine

Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage

stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die

in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf

Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere in Bezug auf die Rechte von

Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der

Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots

durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.1.3
Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren

Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche

eingebracht werden, sofern diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.

Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands.

Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform

(z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag

aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und

vergütet werden.

3.1.4
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu.

Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten

Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen,

so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.1.5
Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung

des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn

vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der

Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden

entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der

Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden

Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.1.6
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet

Auftragnehmer bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten

Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde

hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. offene Dateien aus

Grafikprogrammen).

3.2 Abwicklung von Printaufträgen

3.2.1
Der Auftragnehmer übernimmt keine Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (z. B. Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge). Dies umfasst insbesondere keine Kommunikation mit Druckdienstleistern, keine Auftragserteilung und keine Rechnungstellung im Zusammenhang mit Printaufträgen.

3.2.2
Der Auftragnehmer kann den Kunden beratend unterstützen, etwa hinsichtlich der Auswahl von Papier, Druckverfahren oder Gestaltungsempfehlungen. Jegliche Beratung erfolgt ohne Annahme von Haftung für den Inhalt, die Qualität, die Beschaffenheit oder die termingerechte Fertigstellung der Printprodukte.

3.2.3
Die Verantwortung für die Vertragsabwicklung mit Druckdienstleistern, die Zahlung und die Abnahme der Printprodukte liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde prüft die Druckdaten vor Übermittlung auf inhaltliche und technische Richtigkeit und ist für die endgültige Druckfreigabe verantwortlich.

3.2.4
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Mängel, die im Zusammenhang mit Printaufträgen entstehen, soweit rechtlich zulässig. Im Streitfall kann der Auftragnehmer dem Kunden nur nach eigenem Ermessen und innerhalb der gesetzlichen Grenzen Informationen bereitstellen, eine weitergehende Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

3.3 Erstellung von Texten / Copywriting

3.3 Printaufträge – Beratung ohne Abwicklung und Haftung

3.3.1
Der Auftragnehmer übernimmt keine Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (z. B. Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge). Dies umfasst insbesondere keine Kommunikation mit Druckdienstleistern, keine Auftragserteilung und keine Rechnungstellung im Zusammenhang mit Printaufträgen.

3.3.2
Der Auftragnehmer kann den Kunden beratend unterstützen, etwa hinsichtlich der Auswahl von Papier, Druckverfahren oder Gestaltungsempfehlungen. Jegliche Beratung erfolgt ohne Annahme von Haftung für den Inhalt, die Qualität, die Beschaffenheit oder die termingerechte Fertigstellung der Printprodukte.

3.3.3
Die Verantwortung für die Vertragsabwicklung mit Druckdienstleistern, die Zahlung und die Abnahme der Printprodukte liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde prüft die Druckdaten vor Übermittlung auf inhaltliche und technische Richtigkeit und ist für die endgültige Druckfreigabe verantwortlich.

3.3.4
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Mängel, die im Zusammenhang mit Printaufträgen entstehen, soweit rechtlich zulässig. Im Streitfall kann der Auftragnehmer dem Kunden nur nach eigenem Ermessen und innerhalb der gesetzlichen Grenzen Informationen bereitstellen, eine weitergehende Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.

3.4 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.4.1
Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung

von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).

3.4.2
Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen

Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines

Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen

Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme

der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit

und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche

ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag

zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.4.3
Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung

des Projekts erforderlichen Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn vollständig

in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der

Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.4.4
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen Designs betreffend, das Recht auf je

zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche

und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt.

Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der

Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.

3.4.5
Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme

des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

3.4.6
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte

an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich,

örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch

keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich

abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der

Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit dem

Auftragnehmer. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche

Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt

oder an Dritte weitergegeben werden.

3.4.7
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.

3.5 Fashiondesigns

3.5.1
Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung die Konzeption und Gestaltung von Fashiondesigns, insbesondere Alloverprints, Einzelprints, Stoffdesigns und Designs für modische Bekleidung. Verträge in diesem Bereich sind Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.

3.5.2
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag. Die Vorgaben des Kunden werden im Rahmen eines Briefings abgestimmt und bei Bedarf konkretisiert.

3.5.3
Soweit nicht anders vereinbart, stehen dem Kunden zwei Korrekturschleifen pro Design zu.

3.5.4
Fashiondesigns werden in geeigneten Dateiformaten übergeben; ein Anspruch auf Übergabe offener Dateien besteht nicht.

3.5.5
An Fashiondesigns wird dem Kunden ein ausschließliches, zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt. Das Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung über.


Teil 4 – Schulungen, Workshops und Trainings

4.1 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer bietet Schulungen, Workshops und Trainings in den Bereichen Grafikdesign, Designsoftware, Webdesign, WordPress und verwandten Themen an. Der konkrete Inhalt sowie der Umfang werden individualvertraglich festgelegt.

4.2 Durchführung

4.2.1
Schulungen finden zu den vereinbarten Terminen statt. Der Kunde gewährleistet, dass die technischen Voraussetzungen vorliegen.

4.2.2
Terminänderungen bedürfen der Textform.

4.2.3
Fehlzeiten des Kunden oder einzelner Teilnehmer berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

4.3 Aufzeichnungen und Schulungsmaterial

4.3.1
Video- oder Audioaufzeichnungen erfolgen nur, wenn dies vereinbart ist.

4.3.2
Vom Auftragnehmer bereitgestellte Schulungsunterlagen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht für interne Zwecke.

4.3.3
Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

4.4 Datenschutz

Teilnehmer werden vor Beginn der Schulung über etwaige Aufzeichnungen informiert. Aufzeichnungen dürfen ausschließlich intern genutzt werden.

4.5 Haftung

Eine Garantie für den Lernerfolg wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Störungen, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen.


Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

5.1.1
Die Vergütung richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung.

5.1.2
Bei Auftragswerten ab 500 € netto ist eine Anzahlung von 50 % vor Projektbeginn zu leisten. Gleiches gilt für Schulungen.

5.1.3
Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar, wenn nicht anders vereinbart.

5.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme auffordern.

Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt,

sofern im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist erforderlich ist,

die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde

innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk

als abgenommen.

5.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt

beim Auftragnehmer. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese

Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der

Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer resultieren. Die Verjährung beginnt

nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die

gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.4.1
Der Auftragnehmer räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung folgende Nutzungsrechte ein:

Logos: exklusives Nutzungsrecht

Fashiondesigns: exklusives Nutzungsrecht

übrige Designs: einfaches Nutzungsrecht

Übertragungen an Dritte bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers

Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über

5.4.2
Ein Anspruch auf Herausgabe offener Dateien besteht nicht. Eine Herausgabe erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Vergütung. Für nachträgliche Änderungen der offenen Dateien durch den Kunden wird keine Haftung übernommen.

5.4.3
Der Auftragnehmer darf Projekte zu Zwecken der Eigenwerbung angemessen öffentlich darstellen.

5.4.4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Namen im Footer oder Impressum erstellter Webseiten zu platzieren.

5.5 Vertraulichkeit

Alle dem Auftragnehmer zugänglich gemachten Informationen werden vertraulich behandelt. Die Pflichten gelten unbegrenzt über das Vertragsende hinaus.

5.6 Haftung / Freistellung

5.6.1
Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund

zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig

eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden

begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche

Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des

Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst

ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des

Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung

des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.6.2
Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den

Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend

gemacht werden.

5.6.3
Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Kunden bereitgestellte Inhalte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Materialien oder für Druck-, Technik- oder Kompatibilitätsfehler, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen. Für Inhalte auf Webseiten ist der Kunde verantwortlich, sofern keine Wartung vereinbart wurde. Die Nutzung von Drittplattformen (z. B. Canva) erfolgt auf Risiko des Kunden.

5.7 Stornierung / Rücktritt

5.7.1
Wird ein Auftrag vor Leistung der Anzahlung storniert, fällt eine Aufwandspauschale von 15 %, mindestens jedoch 100 €, an.

5.7.2
Wird ein Auftrag nach Projektbeginn oder nach Zahlung der Anzahlung storniert, ist eine Stornierung nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erbrachte Leistungen werden anteilig berechnet; ein überzahlter Betrag der Anzahlung wird erstattet.

5.8 Schlussbestimmungen

5.8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.8.2
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.

5.8.3
Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen mit angemessener Frist zu ändern. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

Stand 12.01.2026